Supervisorinnen und Supervisoren verfügen über die Qualifikation als Ausbildner für die gesamte Ausbildung in Bewegungsanalyse und praktizieren seit mindestens 5 Jahren unter bewegungsanalytischer Einzel- und Gruppensupervision.
Voraussetzungen für diese Qualifikation sind
- die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in Bewegungsanalyse
- die Qualifizierung und Registrierung am Institut als RDBA
- kontinuierliche bewegungsanalytische Praxiserfahrung seit mindestens 5 Jahren
- regelmässige fachspezifische Fortbildung und Auseinandersetzung mit der Methode
- die persönliche Eignung.